, Malin Diana

Rechtliche Situation bei Schulschiwochen

Zu Beginn des Schuljahres 2014/15 wurde von der Regierung als eine der Sparmassnahmen aus dem Bildungsbereich verkündet, dass die Skilager in Malbun ab sofort nur noch von einem Skilehrer der Schneesportschule Malbun begleitet werden dürfen.

Dies löste Empörung bei uns aus. Erstens wegen der Kurzfristigkeit, zweitens wegen der Unsicherheiten bezüglich der rechtlichen Situation.

  • Wie sieht es hierbei mit der Haftung aus?
  • Viele Klassenlehrpersonen, die ja in erster Linie die Schilager begleiten sollen, haben keine Schilehrerausbildung. Sollte einem Schu?ler etwas passieren, kann die Lehrperson oder die Schulleitung haftbar gemacht werden?
  • Wenn eine Lehrperson selbst nicht ausreichend gut Schi fahren kann, muss sie dann trotzdem eine Schu?lergruppe u?bernehmen?
  • In wie weit sind wir durch unsere Berufshaftpflichtversicherung geschu?tzt?

Unsere Fragen wurden von Dr. Jürg Dinkelmann, Schulamt, Dienststelle Recht, wie folgt beantwortet:

20141029 Rechtliche Situation bei Schulschiwochen.pdf

In der Zwischenzeit wurde die Unterstützung durch 2 Skilehrer zugesagt, was die Situation leicht verbessert. Dennoch führte die mangelhafte Unterstützung dazu, dass viele Klassenlehrpersonen auf die Durchführung von Schulskilagern verzichten oder auf Sommerlager ausweichen.

Unser Tipp:

Zusätzlich Lagerbegleiter mit Jugend+Sportausbildung engagieren und entsprechende Förderungen beantragen.