Schlichtungsstelle bei Streitigkeiten
Hierzu gibt es eine fixe Kommission, die, wenn es sich um eine Streitigkeit aus dem Lehrpersonenbereich handelt, um eine Lehrperson erweitert wird.
Die Personalkommission ist Schlichtungsstelle für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Besoldung von Angestellten gemäss dem Besoldungsgesetz sowie auch für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis nach dem Staatspersonalgesetz.
Die Personalkommission wird im Einzelfall auf Gesuch hin tätig. Nach einem internen Anhörungsverfahren überprüft die Presonlakommission die Entscheidungsgrundlagen und unterbreitet der Regierung eine Empfehlung. Die Regierung fällt dann auf Grundlage der Empfehlung die endütlige Entscheidung. Die Personalkommission setzt sich paritätisch aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern beiderlei Geschlechts zusammen.
Rechtsgrundlage Art. 22 der Besoldungsverordnung (BesV), LGBl. 2004 Nr. 198 (LR 174.120)
Wahlbehörde Regierung
Mandatsperiode 2018 bis 2022
Mitglieder:
– Binder Gabi, Datenschutzstelle (Vertreterin der Arbeitnehmer)
– Fuchs Andreas, Mag.iur, Mitarbeiter der Regierung (Vertreter des Arbeitgebers)
– Klaus Thomas, Landespolizei (Vertreter der Arbeitnehmer)
– Schädler Horst, lic.iur., Regierungssekretär (Vertreter des Arbeitgebers)